Ein wichtiger Erfolg für die Beschäftigten an Bayerns Förderschulen ist erreicht: Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat sich in Umsetzung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bereit erklärt, eine monatliche Zulage einzuführen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten bestimmte pädagogische Fachkräfte eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 100 Euro.
Erfolg für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen: BLLV setzt Zulage durch!
UPDATE 31.3.26: Kommentar von Thomas Beschorner, Leiter der Fachgruppe Förderschulen. | Wichtiger Erfolg für Beschäftigte an Bayerns Förderschulen: Monatliche Zulage für bestimmte pädagogische Fachkräfte ab dem Schuljahr 2026/2027. Der BLLV hat dafür gekämpft und konnte die Umsetzung erreichen!
Konkret betrifft die Regelung Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9b, Fallgruppe 1 und 2 des TV-L (Abschnitt 4, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung Lehrkräfte) eingruppiert sind. Dazu zählen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Kräfte mit mindestens einjähriger sonder- oder heilpädagogischer Zusatzausbildung.
Wertschätzung für hohen Einsatz und Kompetenz
Der Erfolg ist maßgeblich dem Einsatz des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands zu verdanken. Der Verband hatte sich in den vergangenen Jahren wiederholt für eine bessere finanzielle Anerkennung dieser Berufsgruppen starkgemacht. Gerade im Bereich der Inklusion und individuellen Förderung leisten Heilpädagoginnen und Heilpädagogen einen unverzichtbaren Beitrag zum Schulerfolg vieler Kinder und Jugendlicher. Ihr Einsatz erfordert hohe fachliche Kompetenz, Einfühlungsvermögen und großes Engagement.
Mit der nun zugesagten Zulage wird diese anspruchsvolle Arbeit zumindest teilweise finanziell gewürdigt. Auch wenn die 100 Euro monatlich keine vollständige Gleichstellung mit anderen pädagogischen Berufsgruppen bedeuten, ist die Entscheidung ein wichtiges Signal der Wertschätzung.
Eine wichtige Stärkung sonderpädagogischer Arbeit
Für die Schulen in Oberbayern bedeutet dies eine Stärkung der sonderpädagogischen Arbeit. Die Maßnahme kann dazu beitragen, qualifiziertes Personal zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen. Der BLLV kündigte an, sich weiterhin für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzusetzen.
Die Einführung der Zulage zeigt: Engagement und beharrliche Interessenvertretung zahlen sich aus – für die Beschäftigten und letztlich auch für die Schülerinnen und Schüler.
>>Zum Nachlesen: Hier finden Sie den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 20 Februar 2026 im Wortlaut (PDF)
Kommentar von Thomas Beschorner, Leiter der Fachgruppe Förderschulen im BLLV, vom 31. März 2026
Fachlehrkraft-Status und Zulage - der jahrzehntelange BLLV-Einsatz für das Personal zur heilpädagogischen Unterrichtshilfe zeitigt Erfolge!
Bereits in den 90er-Jahren hat der BLLV beim Kultusministerium mehrere Vorstöße – unter anderem mittels einer Eingabe - unternommen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im Sonderschuldienst (die vormalige Bezeichnung für 'Heilpädagogische Förderlehrer') und Heilpädagogische Unterrichtshilfen ihrer faktischen Tätigkeit entsprechend als „Fachlehrerinnen und Fachlehrer für heilpädagogische Aufgaben“ im Beamtenstatus anzusiedeln. Damit wäre eine Fachlehrkraftbesoldung mit materieller Verbesserung gegenüber der damaligen BAT-Eingruppierung verbunden gewesen.
Auch als den Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im Förderschuldienst (zuvor „Sonderschuldienst“) mit der Berufsbezeichnung „Heilpädagogische/r Förderlehrer/in“ eine begriffliche Annäherung an ihre Aufgabenstellung zugestanden werden sollte, hat sich der BLLV für den passenderen Begriff „Heilpädagogische/r Fachlehrer/in“ ausgesprochen. Auch ohne damit verbundenen Beamtenstatus hätte er erleichtert, eine angemessene, also bessere Eingruppierung gemäß der früheren Eingruppierungsrichtlinien der Länder zu bewirken.
Als die Eingruppierung der Lehrkräfte mittels der Lehrerentgeltordnung (EntgO-L) tarifiert wurde, hat der BLLV über seinen Bundesverband VBE schon bei deren Entstehung für eine höhere Eingruppierung der HFL und HPU plädiert. Leider blieb es bei der 1:1-Übernahme aller bundesweit bestehenden Eingruppierungen in den TV EntgO-L. Bei den nachfolgenden Tarifrunden der Länder auf Bundesebene wurde die Forderung zur Höhergruppierung der HFL und HPU regelmäßig an die Tarifvertragsparteien gerichtet. Eine höhere Eingruppierung einer Berufsgruppe zieht aber nicht nur eine Höhergruppierung vergleichbarer weiterer Berufsgruppen nach sich, sondern betrifft deshalb neben Bayern viele der weiteren Bundesländer, die weniger finanzkräftig sind.
Unter diesen Umständen war letztlich nur erreichbar und ein Erfolg der maßgeblich auch dem BLLV-Einsatz zu verdanken ist, dass Bayern – mit der erforderlichen Zustimmung der Tarifgemeinschaft der Länder – eine Zulage in Höhe von 100 € monatlich an Heilpädagogische Förderlehrkräfte und Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung zahlt. Diese Entscheidung ist zwar ein wichtiges Signal der Wertschätzung, aber dass hierbei HPU (ohne Zusatzausbildung) außen vor bleiben, ist nicht nachvollziehbar.
Beim bereits zuvor erzielten BLLV-Erfolg für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe ist das anders. Für das Amt „Fachlehrkraft Sonderpädagogik“ kommen nämlich auch HPU infrage. Zwar ist es nicht einfach eine Übernahme des Personals als Fachlehrkraft im Beamtenverhältnis, wie vom BLLV vor Jahrzehnten gewünscht („Fachlehrkraft für heilpädagogische Aufgaben“), weil neben bestimmten Eignungsvoraussetzungen eine weitere zweijährige Ausbildungsphase erforderlich ist. Und es wird nur ein kleiner Teil des schon vorhandenen Personals davon profitieren. Aber es ist endlich die überfällige angemessene Einordnung der Berufsgruppe.
Die Schaffung dieses Lehramtes und die Einführung der Zulage zeigen: Beharrliche engagierte Interessenvertretung zahlt sich aus!