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Zulage für anspruchsvolle Arbeit! Startseite Topmeldung

Erfolg für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen: BLLV setzt Zulage durch!

Ein wichtiger Erfolg für die Beschäftigten an Bayerns Förderschulen ist geschafft: Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten bestimmte pädagogische Fachkräfte eine monatliche Zulage. Der BLLV hat dafür gekämpft und konnte jetzt die Umsetzung erreichen!

Ein wichtiger Erfolg für die Beschäftigten an Bayerns Förderschulen ist erreicht: Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat sich in Umsetzung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bereit erklärt, eine monatliche Zulage einzuführen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten bestimmte pädagogische Fachkräfte eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 100 Euro.

Konkret betrifft die Regelung Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9b, Fallgruppe 1 und 2 des TV-L (Abschnitt 4, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung Lehrkräfte) eingruppiert sind. Dazu zählen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Kräfte mit mindestens einjähriger sonder- oder heilpädagogischer Zusatzausbildung.

Wertschätzung für hohen Einsatz und Kompetenz

Der Erfolg ist maßgeblich dem Einsatz des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands zu verdanken. Der Verband hatte sich in den vergangenen Jahren wiederholt für eine bessere finanzielle Anerkennung dieser Berufsgruppen starkgemacht. Gerade im Bereich der Inklusion und individuellen Förderung leisten Heilpädagoginnen und Heilpädagogen einen unverzichtbaren Beitrag zum Schulerfolg vieler Kinder und Jugendlicher. Ihr Einsatz erfordert hohe fachliche Kompetenz, Einfühlungsvermögen und großes Engagement.

Mit der nun zugesagten Zulage wird diese anspruchsvolle Arbeit zumindest teilweise finanziell gewürdigt. Auch wenn die 100 Euro monatlich keine vollständige Gleichstellung mit anderen pädagogischen Berufsgruppen bedeuten, ist die Entscheidung ein wichtiges Signal der Wertschätzung.

Eine wichtige Stärkung sonderpädagogischer Arbeit

Für die Schulen in Oberbayern bedeutet dies eine Stärkung der sonderpädagogischen Arbeit. Die Maßnahme kann dazu beitragen, qualifiziertes Personal zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen. Der BLLV kündigte an, sich weiterhin für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzusetzen.

Die Einführung der Zulage zeigt: Engagement und beharrliche Interessenvertretung zahlen sich aus – für die Beschäftigten und letztlich auch für die Schülerinnen und Schüler.

>>Zum Nachlesen: Hier finden Sie den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 20 Februar 2026 im Wortlaut (PDF)

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