Der BLLV kämpt für mehr Wertschätzung für Fachlehrkräfte und bringt die folgende Petition im Bayerischen Landtag ein.
Fachlehrkräfte stärken – Qualität sichern!
Fachlehrkräfte sind aus dem Bayerischen Schulsystem nicht wegzudenken. Sie vermitteln jungen Menschen die Kompetenzen, auf die es später ankommt. Dafür braucht es auch für Fachlehrkräfte Aufstiegschancen, Wertschätzung und entsprechende Arbeitsbedingungen!
Petition: Fachlehrkräfte stärken – Qualität sichern!
Die große Bedeutung der Fachlehrkräfte wird von niemandem im Bayerischen Schulsystem in Frage gestellt.
Sie vermitteln Kompetenzen über komplexe wirtschaftliche und informationstechnische Zusammenhänge, lehren Fächer wie Kunst, Englisch, Ernährung und Soziales sowie Werken und Gestalten, stehen für den Musik- und Sportunterricht und vermitteln Grundlagen moderner
Technik.
Der BLLV stellt fest:
Ganzheitliche Bildung ist gefragt!
Fachunterricht vermittelt jungen Menschen die Kompetenzen, auf die es später ankommt!
Dafür braucht es jedoch Aufstiegschancen, Wertschätzung und entsprechende Arbeitsbedingungen!
Daher fordert der BLLV die sofortige Umsetzung dieser drei Punkte:
1. Modulare Qualifizierung in die Qualifikationsebene 4
2. Ausweitung der Beförderungsämter für Fachlehrkräfte
3. Reduzierung des Pflichtstundenmaßes
Begründung:
1. Modulare Qualifizierung in die Qualifikationsebene 4
„Leistungslaufbahngesetz – LlbG, Art. 20, Modulare Qualifizierung
(1) Die modulare Qualifizierung vermittelt unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung sowie der vorhandenen förderlichen Berufserfahrung eine entsprechende Qualifikation für die Ämter ab der nächsthöheren Qualifikationsebene.“
Dem Wunsch nach einer Entwicklungsperspektive muss durch die Einführung der modularen Qualifizierung für die Fachlehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen entsprochen werden.
Somit ist die Schaffung einer Nachqualifizierungsmaßnahme für Fachoberlehrkräfte zur Erreichung der Qualifikationsebene 4 erforderlich und notwendig.
a) Die bayerischen Fachlehrkräfte werden für eine Vielzahl von unterschiedlichen Unterrichtsfächern ausgebildet, die unter anderem auch als universitäre Hauptstudienfächer vermittelt werden. So zum Beispiel in den Fächern Englisch, Musik, Sport, Kunst, etc.
Die hohe fachliche Qualifikation, verbunden mit komplexer Unterrichtstätigkeit, wie bei Werken und Gestalten und auch in den berufsorientierenden Fächern Ernährung und Soziales, Technik sowie Wirtschaft und Kommunikation, sollte für Fachlehrkräfte auch die Möglichkeit eröffnen, eine höhere Qualifikation zu erlangen.
b) Die Zulassung zur modularen Qualifizierung soll durch die periodische Beurteilung gestützt, transparent und konkret geregelt werden.
Hierfür kommen Fachoberlehrkräfte mit Verwendungseignung in Frage.
2. Ausweitung der Beförderungsämter für Fachlehrkräfte
Nach § 8 Abs. 1, § 9 BeamtStG sind Beförderungen gemäß dem Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 94 Abs. 2 BV, § 9 BeamtStG) nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen (s. Art. 16 Rn. 1 ff.).
Um den Grundprinzipien des Beamtentums – Leistung, Eignung und Befähigung – zu entsprechen, müssen weitere Beförderungsmöglichkeiten für Fachoberlehrkräfte geschaffen werden.
a) Beförderungsmöglichkeiten nach A 12 für die Ämter der Fachberatungen sowie nach A 13 für Fachseminarleitungen, Fachlehrkräfte als Systembetreuer und Fachlehrkräfte an den Staatsinstituten, sind zu schaffen.
b) Die bestehenden Amtszulagen müssen in die im BayBesG, Anlage 1 (A 10 – A 11), Spiegelstrich 2 aufgeführten „großen“ Amtszulagen, übergeleitet werden.
c) Ein weiteres funktionsloses Beförderungsamt nach A 11 z (mit dem Gesamtprädikat BG in der periodischen Beurteilung) soll geschaffen werden.
3. Anpassung des Pflichtstundenmaßes
„Bay UPZV, § 1
Die regelmäßige Arbeitszeit ergibt sich nach der Bayerischen Arbeitszeitverordnung aus Unterrichtspflichtzeit und der Erledigung der sonstigen Tätigkeiten und Aufgaben.“
Die Unterrichtspflichtzeit aller Fachlehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in Bayern ist von derzeit 29 auf 27 Stunden abzusenken. Die Reduzierung der Pflichtstundenzahl würde im erheblichen Maße dazu beitragen, die Unterrichtsqualität zu erhalten, um dem fachlichen und den pädagogischen Anspruch und damit dem stetig wachsenden Förderbedarf der Schülerschaft gerecht zu werden.
a) Der enorm hohe Arbeitsaufwand einer Fachlehrkraft
- für Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsnachbereitung,
- durch den Einsatz in den Jahrgangsstufen 1 – 10,
- für bis zu vier Unterrichtsfächer,
- im Unterricht oftmals bei voller Klassenstärke,
- an mehreren Dienstorten und
für im Durchschnitt über ca. 200 Schüler (bei einem Vollzeitkontingent) wöchentlich
führt zu einer dauerhaften Überlastung.
b) Durch die stetig wachsenden Herausforderungen auch im Bereich Inklusion, entsteht vor allem in den betreuungsintensiven praktischen Fächern weiterer erheblicher Mehraufwand.
c) Der erhöhte Organisationsaufwand der berufsorientierenden Bereiche (Wirtschaft und Kommunikation, Technik, Ernährung und Soziales) sowie die Erstellung der schulhausinternen Abschlussprüfungen (in Musik, Kunst, Sport, Informatik und den Projektprüfungen), insbesondere durch den Einsatz an mehreren Dienstorten, verstärken diese Situation in einem hohen Maße immer weiter.