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Arbeitsbelastung Mittelschule Schulleitung

Für eine leistungsgerechte Besoldungsstruktur an Grund- und Mittelschulen

Nordrhein-Westfalen investiert 4 Mio. Euro, um nach der Einführung von A 13 die Besoldung z.B. bei Schulleitungen weiter anzupassen. BLLV-Experte Hans Rottbauer fordert auch in Bayern ein Nachsteuern, u.a. mit funktionsungebundenen Beförderungsämtern an Grund- und Mittelschulen.

Die bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder beschritt im Jahr 2023 mit der Entscheidung schrittweise die Eingangsbesoldung von Grund- und Mittelschullehrkräften in Bayern auf A 13 anzuheben einen richtigen und wichtigen Weg. Damit wird die Leistung von Lehrkräften an diesen Schularten endlich entsprechend wertgeschätzt und ein längst überholtes Ständedenken zwischen den verschiedenen Lehrämtern beendet. Ein Schritt, den der Freistaat Bayern zwar nicht als erstes Bundesland gegangen ist, der aber inzwischen – auch durch die Vorbildfunktion Bayerns – von fast allen deutschen Bundesländern gegangen worden ist.

Ein Bundesland, das schon vor Bayern diese Entscheidung getroffen hat, ist Nordrhein-Westfalen. Hier endet in diesem Jahr der schrittweise Übergang zu A 13 und die Anpassung der Besoldung ist endgültig abgeschlossen. Um im Zuge der Umstellung entstandene Ungleichgewichte auszugleichen, hat nun das Bundesland Nordrhein-Westfalen nochmals 4 Millionen Euro investiert. So kann der von Schulleitungen und Fachleitungen übernommenen zusätzlichen Verantwortung und deren Leistung entsprechend Rechnung getragen werden. Ebenfalls ein richtiger Schritt hin zu einer leistungsgerechten Besoldungsstruktur an Grund- und Mittelschulen in Nordrhein-Westfalen und sicherlich nicht der letzte in diese Richtung.

Leistungsgerechte Besoldung ist ein bewährter Grundsatz

In Bayern wurde hier schon beim Gesetzentwurf für A 13 weitergedacht. Die Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen wurden in Bayern mitgedacht und werden als strukturelle Konsequenz bei der Anhebung der Eingangsbesoldung entsprechend angepasst. Zwar leider ohne einen schrittweisen Übergang, der wünschenswert und angezeigt gewesen wäre, aber zumindest zum Abschluss der Umstellung am 01.09.2028.

Doch auch hier in Bayern braucht es noch entsprechend weitere Schritte, um eine leistungsgerechte Besoldungsstruktur an unseren Grund- und Mittelschulen herzustellen. Leistung muss sich lohnen – ein Grundsatz der bayerischen Staatsregierung, der auch mit dem Neuen Dienstrecht 2011 – einem mit Auszeichnung versehenen und bundesweit anerkannten Gesetz – und der damit verbundenen Einführung von Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte bei besonders herausragenden Leistungen in allen Schularten Rechnung getragen wurde.

Nachsteuern in Bayern für faire Bezahlung

Eben dieser Grundsatz und auch die Anerkennung einer übernommenen höheren Verantwortung in Funktionsämtern macht auch in Bayern noch weitere strukturelle Anpassungen notwendig. So muss es auch für die Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen in Bayern weiterhin die Möglichkeit eines funktionsungebundenen Beförderungsamtes geben, das besonders gute Leistungen belohnt. Und auch die zusätzlich übernommene Verantwortung bei allen Funktionsämtern muss sich ebenso durch eine Anpassung der Besoldung, nicht nur bei Schulleitungen, widerspiegeln. Denn nur, wenn wir diejenigen leistungsgerecht bezahlen, die Funktionsämter – zum Beispiel als Seminarleitungen, Beratungsrektoren oder auch in der Schulverwaltung – übernehmen, bekommen wir auch diejenigen, die wir in diesen Positionen brauchen: die Besten.

Nur so kann auch in Bayern wieder eine leistungsorientierte und vor allem gerechte Besoldungsstruktur im Bereich der Grund- und Mittelschulen hergestellt werden. Dieses Nachsteuern, wie es das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt, ist notwendig und muss angegangen werden.

<< Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV

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