Inklusion und das bayerische Schulsystem

Das Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2006 wurde von Deutschland im Jahr 2007 unterzeichnet. Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland verbindlich. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, die in der Konvention geforderte „volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.“ Die Bundesrepublik ist damit angehalten, umfangreiche Maßnahmen zur Umsetzung dieser Konvention einzuleiten.

Denn Inklusion braucht Zeit. Zeit, damit Wertschätzung und Anerkennung in den Einrichtungen und in den Gruppen reifen können. Zeit, damit eine nachhaltige Beziehung zwischen den Kindern und ihren Pädagogen entstehen kann. Die aktuell zur Verfügung gestellten Ressourcen (Zeit, Personal, Sachaufwand) reichen aber nicht hin, ein allgemein verbindliches Konzept für alle Schulen umzusetzen. Der BLLV setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass sich dies ändert.

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