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Islamunterricht: Klage abgewiesen

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen den islamischen Unterricht abgewiesen. BLLV-Präsidentin Fleischmann begrüßt, dass dies Schülerinnen und Schülern Stabilität gibt und fordert einen weiteren Ausbau des Faches.

Der BLLV begrüßt, dass das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes weiter Rechtssicherheit für den Islamischen Unterricht gibt. BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann: „Ich hoffe, dass dies jetzt ganz im Sinne der Schülerinnen und Schüler dem Islamischen Unterricht in dieser Form die nötige Stabilität gibt.“

Gegen den Islamischen Unterricht geklagt hatten Pädagoge Ernst-Günther Krause, der Bund für Geistesfreiheit Bayern und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung. Das Gericht stellte gegenüber den Klägern unter anderem fest, dass aus dem Gesetz zum Islamischen Unterricht klar hervorgehe, dass es sich „nicht um konfessionellen Religionsunterricht“ handle.

Stabilität ist gut, Ausbau dringend nötig

Dies zeigt, dass die Regelungen, die die Staatsregierung beim Islamischen Unterricht getroffen hat, rechtssicher sind.  Der BLLV begrüßt diese Sicherheit für die Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht sowie für die Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht besuchen. Auch braucht es diese Stabilität für den angestrebten Ausbau des Faches, welchen der BLLV schon lange fordert.

Gleichzeitig ist die Tatsache, dass es sich um keinen konfessionellen Religionsunterricht handelt, aber auch ein Kritikpunkt des BLLV. „Die aktuelle Regelung kann weiterhin nur ein Zwischenschritt hin zu einem eigenen Religionsunterricht für die muslimischen Schülerinnen und Schüler sein“, stellte Fleischmann klar. „Dass wir jetzt aber wissen, dieser Zwischenschritt kann weitergeführt werden, freut uns sehr“, kommentierte die BLLV-Präsidentin die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes.

HINTERGRUND:

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen das neue Wahlpflichtfach Islamischer Unterricht im Freistaat abgewiesen. Die Popularklage sei unzulässig, heißt es in der am Dienstag publik gewordenen Entscheidung des Gerichts.

Mit einer Popularklage könnten alle Rechtsvorschriften des bayerischen Landesrechts angegriffen werden, so das Gericht. Dazu gehörten allerdings nicht die Lehrpläne zum Islamischen Unterricht - das seien lediglich interne Verwaltungsvorschriften, “die der inneren Gestaltung des Unterrichts dienen und denen nicht der Charakter von Rechtsvorschriften mit Außenwirkung zukommt“. Und dass durch die gesetzliche Regelung zum Islamischen Unterricht ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig eingeschränkt würde, hätten die Antragsteller ebenfalls “nicht in zulässiger Weise gerügt“.

Zudem heißt es in der Entscheidung des Gerichts, entgegen der Annahme der Kläger handle es sich beim Islamischen Unterricht “nicht um konfessionellen Religionsunterricht“ - das lasse sich dem Gesetz selbst und dessen Begründung “eindeutig und zweifelsfrei entnehmen“.

Vor einem Jahr hatte der Landtag die Überführung des bisherigen landesweiten Modellversuchs in ein reguläres Wahlpflichtfach Islamischer Unterricht gebilligt. Wählbar ist es an mehreren hundert Schulen für Schülerinnen und Schüler insbesondere muslimischen Glaubens, und zwar statt Religionslehre und neben Ethik. Es handelt sich explizit um ein staatliches Angebot, bei dem staatliche Lehrkräfte in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung “im Geiste der Werteordnung des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung“ vermitteln sollen.

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