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Kommentar zum Nachtragshaushalt und zum Lehrkräftemangel am Gymnasium Startseite
Altersteilzeit Arbeitsbelastung Arbeitszeitkonto

"Nicht auf dem Rücken der aktiven Lehrkräfte!"

Tamara Thum, Gymnasiallehrerin und Mitglied im BLLV-Landesvorstand, reagiert auf MP Söders Aussagen zum Nachtragshaushalt 2024 und geplante Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel am Gymnasium und fragt, wie sinnvoll diese vermeintlich "einfachen" Lösungen sind.

Wenn Ministerpräsident Söder in der Pressekonferenz zum Nachtragshaushalt 2024 von einem "freiwilligen Appell" an Lehrkräfte spricht, ihre Teilzeit aufzustocken, um dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken, ist dies einerseits im Vergleich zu einer Zwangsmaßnahme, wie sie an anderen Schularten umgesetzt wurde, zu begrüßen. 

Echter Dialog und Angebote statt einseitige Forderung

Andererseits sollte sich die Staatsregierung dennoch genau überlegen, ob solche vermeintlich "einfachen" Lösungen, die eine Mehrbelastung der vorhandenen Lehrkräfte bedeuten, am Ende wirklich zum Erfolg führen.

Söder spricht in der Pressekonferenz von einem „Dialogprozess“ zwischen Schulgemeinschaft und Kultusministerium. Ein echter Dialog bedeutet, die Bedürfnisse des Gegenübers anzuhören und ernst zu nehmen. Er darf nicht eine einseitige Forderung nach Mehrarbeit sein, sondern muss im Gegenzug auch Angebote beinhalten: Es müssen dringend Möglichkeiten der Entlastung ausgelotet werden, um der Belastung durch die gewünschten Teilzeit-Erhöhungen etwas entgegenzusetzen. Das Vorgehen an anderen Schularten hat gezeigt, dass andernfalls der gegenteilige Effekt erzielt wird und die Mehrbelastung letztendlich zu weiteren Ausfällen führt. 

Forderung nach gut überlegten Mitteln gegen den Lehrermangel

Es gilt außerdem, die Gewinne, die man sich von solchen Maßnahmen verspricht, realistisch einzuschätzen: Die angedachte Beschränkung der familienpolitischen Teilzeit beispielsweise wird höchstens zu einem marginalen Gewinn an Arbeitszeit führen, da sich gerade im Schulbereich zeigt, dass der Umfang der familienpolitischen Teilzeit mit zunehmendem Alter der Kinder deutlich abnimmt.

Nicht zuletzt die Fehlkalkulationen beim Arbeitskonto in der Grundschule haben gezeigt, dass Kultusministerium und Staatsregierung solche Entscheidungen gründlicher durchdenken müssen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zur Aufhebung dieser Maßnahme bestärkt unsere Forderung nach gut überlegten, rechtlich sauberen Mitteln gegen den Lehrermangel, der nicht auf dem Rücken der aktiven Lehrkräfte bekämpft werden darf.