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Bei Notfällen helfen Lehrkräfte – ansonsten ist Vorsicht geboten

Eltern wundern sich oft, warum Lehrkräfte mit medizinischer Hilfe für Schüler:innen eher zurückhaltend sind. BLLV-Präsidentin Fleischmann klärt auf: Im Zweifel droht ihnen eine Klage. Sie plädiert daher erneut flächendeckend für Gesundheitsfachkräfte an Schulen.

Ein Kinderknie ist schnell aufgeschlagen. Kein Problem: Bisschen desinfizieren, Pflaster drauf, Kind trösten, fertig. Doch was für Eltern privat durchaus der richtige Plan ist, stellt sich für Lehrkräfte an Schulen deutlich anders da, erläutert BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann im Gespräch mit dem Münchner Merkur.

Problematisch ist vor allem der erste Teil: Denn sollte ein Kind allergisch auf Desinfektionsmittel oder Pflaster reagieren – möglicherweise auch zum allerersten Mal – dann drohen Lehrkräften, die das angewendet haben, ernste Konsequenzen. „Es gibt Fälle, wo Desinfektionssprays und Pflaster die falsche Entscheidung sind“, so Fleischmann. „Die gesundheitliche Situation eines Kindes kann sich jederzeit verändern. In solchen Fällen sind Eltern sofort mit Rechtsanwalt da.“

So lautet die offizielle Regelung

Grundlage dafür, wie Lehrkräfte Schüler:innen helfen sollen und dürfen, ist ein kultusministerielles Schreiben von 2016. Es enthält allerdings mehrere Formulierungen, die großen Interpretationsspielraum lassen – und die daher oft erst im Einzelfall vor Gericht geklärt werden: „Im Notfall sind alle zur Hilfeleistung verpflichtet. Zu erbringen ist die erforderliche Hilfe, die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zumutbar und möglich ist“, heißt es in der Amtsanweisung.

Der erste Satz ist glasklar und an den halten sich Lehrkräfte auch, betont die BLLV-Präsidentin: „Im Notfall muss geholfen werden – Punkt.“

BLLV-Jurist:innen immer häufiger gefragt

Danach wird es jedoch diffizil: „Was ist erforderlich, was ist zumutbar und möglich, und das für jeden Einzelfall – man sieht schon, diese Punkte sind wahnsinnig auslegbar“, warnt die BLLV-Präsidentin. Denn Lehrkräfte haben weder die Rolle noch die Ausbildung zu beurteilen, was erforderlich ist – das ist im Zweifel eine medizinische Entscheidung, die Profis treffen müssen. Wenn Lehrkräfte das dennoch tun, weil sie eben nach bestem Wissen und Gewissen helfen wollen und beispielsweise Medikamente verabreichen, dann bringen sie sich häufig in enorme Schwierigkeiten. Nämlich dann, wenn ihre Einschätzung falsch war. Fleischmann verweist dazu auf eine zunehmende Zahl von Fällen, in denen Lehrkräfte den Rat der Jurist:innen des BLLV suchen müssen.

Aus Sicht des BLLV ist daher klar: Es braucht flächendeckend Schulgesundheitsfachkräfte. Das hat der größte Lehrkräfteverband Bayerns bereits 2023 mit seinem höchsten Beschlussgremium, der Landesdelegiertenversammlung, gefordert. „Wir brauchen dringend diese Expertise“, hat Präsidentin Fleischmann daher auch Mitte Juni bei der Präsentation des Expertenberichts des Berufsverbands Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD) zur Schulgesundheitspflege auf der Bundespressekonferenz in Berlin betont.

Bedarf an Schulen nimmt weiter zu

Unter dem Titel “Verantwortung für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen - Investment in die Schulgesundheitspflege/School Nursing” wird darin genau das eingefordert, wofür sich auch der BLLV stark macht – gerade angesichts zunehmender gesundheitlicher und sozialer Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen, die in aktuellen Studien immer wieder attestiert werden.

Simone Fleischmann kritisiert im Gespräch mit dem Merkur, dass Bayern dabei noch Schlusslicht ist, denn andere Bundesländer erproben diesen Ansatz bereits in der Praxis. Gerade Extremfälle wie kürzlich das Geschehen in Schongau machten deutlich, wie dringend diese feste Unterstützung durch Gesundheitsfachkräfte an Schulen benötigt wird.

» zum Bericht des Merkur: „Unverständnis über Erste-Hilfe-Regeln an Schulen: Nicht selten ‘sind Eltern sofort mit dem Anwalt da‘“