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Wann und nach welchen Kriterien wird entschieden, wo Lehrkräfte unterrichten?

Noch drei Wochen bis zum Ferienende – und immer noch nicht jede staatliche Lehrkraft weiß, wo sie im kommenden Schuljahr unterrichtet. Der BLLV fordert erneut mehr Verlässlichkeit und eine Auskunft bis allerspätestens Mitte Juli.

BR24 berichtet über die Zuteilung der Lehrkräfte in Bayern an staatliche Schulen und hinterfragt, nach welchen Kriterien diese erfolgt. Dabei gilt: “Versetzung vor Neueinstellung”. Die personalverwaltenden Stellen – je nach Schulart das Kultusministerium, die Bezirksregierung oder das zuständige Schulamt – entscheiden somit zuerst über Versetzungswünsche des bestehenden Personals, danach über neue oder angehende Lehrkräfte. 

Kriterien bei der Zuteilung

Wo Lehrkräfte schlussendlich unterrichten und ob sie an ihren Wunschort gelangen, hängt vor allem vom regionalen Bedarf ab. Laut Kultusministerium sollen so flächendeckend gleichwertige Bildungschancen sichergestellt werden. Im nächsten Schritt werden die Sozialkriterien der Antragsteller:innen berücksichtigt, wie etwa der Familienstand und minderjährige Kinder. Danach werden weitere Kriterien einbezogen: Prüfungsnoten, Wartezeiten auf die Versetzung, eine Schwerbehinderung oder „herausragendes politisches Engagement“.

Eine Unterscheidung zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften gibt es beim Umgang mit den Einsatzwünschen nicht, erklärt das Kultusministerium gegenüber BR24.


BR24 vom 25. August 2026

Wo Lehrkräfte unterrichten: "Früher haben das viele akzeptiert"

Die Sommerferien sind in vollem Gange – und noch weiß nicht jede staatliche Lehrkraft in Bayern, wo sie im September unterrichtet. Wer nach welchen Kriterien über den Einsatzort entscheidet und was aus Sicht der Lehrkräfte besser laufen müsste ... weiterlesen

BLLV fordert Bescheid bis allerspätestens Mitte Juli

Karin Leibl, stellvertretende Vorsitzende des BLLV Oberbayern und Beisitzerin im BLLV-Landesvorstand, betont im Interview mit BR24, dass Lehrkräfte bis Anfang Juli, allerspätestens Mitte Juli, Bescheid wissen müssten, wo sie im kommenden Schuljahr unterrichten. In der Praxis sieht das aber oft anders aus. „Besonders an den Grund- und Mittelschulen ist es bisher teils so, dass sich die Lehrkräfte nicht mehr von den Kindern verabschieden können – weil sie erst mit Ferienstart erfahren, ob ihr Versetzungswunsch klappt", so Leibl. Auch bei Neueinstellungen dürfe man den Dienstort nicht erst auf den letzten Drücker erfahren.

In einem früheren Artikel im Donaukurier berichtet sie über die Situation für Prüflinge und junge Lehrkräfte in Oberbayern. Hier wird den neuen Kolleginnen und Kollegen an Grundschulen erst sehr spät bekannt gegeben, wo sie eingesetzt werden. „Die Schulleitungen wissen bis Mitte August nicht, mit welchen Kollegen sie planen können. Die Lehrkräfte wissen nicht, wo sie sich eine Wohnung suchen müssen, und nicht selten mussten neue Lehrkräfte in Ingolstadt bis November auf irgendeiner Couch schlafen, bis sie eine eigene Wohnung gefunden haben.“ In anderen Schularten sei dies dagegen weit früher bekannt: „In den Beruflichen Schulen beispielsweise wissen die Prüflinge schon am 1. Juli, wo es im nächsten Schuljahr hingeht. Nach den Pfingstferien sind die Noten bekannt, die Schulämter kennen ihren Bedarf“.

Versetzungen hängen von Schulart und Fächern ab

Durch das von der bayerischen Staatsregierung verhängte Stellenmoratorium sind im neuen Schuljahr in allen Schularten keine Einstellungen über den Ersatzbedarf hinaus sowie keine Nachrückerstellen vorgesehen. Und das trotz Lehrkräftemangel, erklärt Leibl. Versetzungen und Versetzungswünsche des bestehenden Personals gebe es aber trotzdem. „Wie gut und gerecht das abläuft, ist von Schulart zu Schulart unterschiedlich. Als Gymnasiallehrkraft hängt es extrem von der persönlichen Fächerverbindung ab. Bei den Förderschulen wiederum wollen überproportional viele in München oder Würzburg unterrichten – deshalb müssen vergleichsweise viele in Randbezirke in Bayern.“

Junger BLLV: Junge Menschen brauchen Verlässlichkeit

Der Junge BLLV fordert vor allem Verlässlichkeit, Planungssicherheit und transparente Perspektiven für Junglehrkräfte, Referendarinnen und Referendare sowie Lehramtsanwärter:innen. „Viele Lehrkräfte würden mit einem besseren Gefühl in einer für sie weniger passenden Gegend unterrichten, wenn sie die verbindliche Zusage hätten: Nach beispielsweise fünf Jahren wechselst du sicher an deinen Wunschort.“

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