Einschränkung der Schulpflicht für Flüchtlingskindern - Schreiben an die Staatsregierung
Entwurf für ein Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG)
„Schulpflichtig ist nicht, wer nach dem Asylgesetz verpflichtet ist, in einer besonderen Aufnahmeeinrichtung im Sinne des § 30a AsylG zu wohnen“, heißt es im Entwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Bayerisches Integrationsgesetz. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) lehnt eine solche Einschränkung entschieden ab. » mehr