Ab 10. Dezember gilt in Australien eine Altersgrenze für die Nutzung von Social Media Plattformen: Betreiber von Instagram, TikTok, Snapchat & Co. sind selbst dafür verantwortlich, effektive Altersüberprüfungen durchzuführen und Accounts von jüngeren Nutzern gegebenenfalls zu sperren – ansonsten können Geldstrafen von bis zu 50 Millionen australische Dollar verhängt werden. Hauptargument der Regierung ist dabei Kinder- und Jugendschutz.
Australien sieht sich dabei als Vorreiter, tatsächlich werden das Gesetz und seine mögliche Wirkung international aber kontrovers diskutiert. Auch BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann plädiert im Gespräch mit Bayerischen Radiostationen für eine differenzierte Betrachtung, stellt aber zunächst klar:
„Selbstverständlich ist es immer das einfachste, Plattformen wie Tiktok, Instagram oder Snapchat zu verbieten, denn natürlich können wir dadurch Kinder schützen. Es geht dabei um ihre psychische Gesundheit: Intensive Nutzungen erhöhen das Risiko für Depressionen, Angststörungen und Schlafstörungen. Die Problematik des Cybermobbing ist ebenfalls allen bekannt.“
Wovor muss man schützen und welche Kompetenzen vermitteln?
Die Festlegung eines Mindestalters hat aus Fleischmanns Sicht durchaus einen Nutzen. Denn so wird klar, wo für welche digitalen Anwendungen Grenzen zu ziehen sind: „So eine Altersverifikation ist wichtig, denn sie gibt uns Orientierung.“
Wer es mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst meint, kann sich allerdings aus Sicht des BLLV nicht auf Verbote beschränken. Denn irgendwann müssen junge Erwachsene schon in der Lage sein, digitale Angebote sinnvoll zu nutzen – nicht zuletzt, weil ihre Lebens- und Arbeitswelt davon geprägt sein wird:
„Man muss sich natürlich auch fragen: Wie geht Mediennutzung überhaupt, wie lernen denn Kinder und Jugendliche, sich kritisch mit Medien auseinanderzusetzen?“, mahnt Simone Fleischmann daher und fordert: „Neben einem ganz klaren Verbot von Social Media unter 16 Jahren muss also Medienerziehung dazukommen.“
Medienbildung muss Kernaufgabe sein
Dabei kommt es für die BLLV-Präsidentin auf Kooperation zwischen Bildungseinrichtungen und Familien an, weil es sonst zu Ausweichverhalten kommt: „Wer soll das leisten? Einerseits Eltern und natürlich auch die Schulen!“
Klar ist aus Sicht des BLLV dann aber auch: Wenn Medienbildung in Schulen den Raum einnimmt, den zeitgemäße Bildung ihr heute geben muss, dann sind gleichzeitig nicht alle anderen Herausforderungen leistbar, die von der Gesellschaft an Schulen herangetragen werden. „Wir müssen dann fokussieren“, betont Simone Fleischmann.
Es gibt keine einfache Alleinlösung
Für einen möglichen Transfer der australischen Regelung sieht sie zudem noch einige offene Fragen. Denn nach einer deutschlandweiten Gesetzgebung von höchster Stelle sieht es, zumindest derzeit, nicht aus: „Ich frage mich, wer ein solches Verbot aussprechen kann. Und wenn es verhängt wird, muss es auch eingehalten werden“, so Fleischmann.
Denn genau daran entzündet sich international auch ein Großteil der Kritik am australischen Vorgehen. Zwar wurde die Umsetzung dort vermeintlich elegant an die Betreiber delegiert, doch die haben bis heute keine überzeugenden Mechanismen präsentiert, wie Altersverifikation verlässlich und irrtumsfrei funktionieren soll. Wie und von wem die Einhaltung dann wiederum effektiv kontrolliert wird, ist ebenso wenig final geklärt.
Daher bilanziert BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann zu einer möglichen Altersgrenze für Social Media: „Es ist vergleichsweise leicht, ein solches Verbot auszusprechen. Wir müssen uns aber einige Fragen stellen, bevor wir Juhu schreien.“
Verbotsdenken allein reicht nicht
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Altersgrenze für Social Media: Kinderschutz und Medienbildung
In Australien tritt eine Altersgrenze von 16 Jahren für soziale Medien in Kraft. BLLV-Präsidentin Fleischmann stellt klar, wovor Kinder geschützt werden müssen und was sie für ein gesundes selbstbestimmtes Leben in einer digitalisierten Welt brauchen.
Hintergrund
Das Deutsche Schulportal hat sich differenziert und evidenzbasiert mit den Auswirkungen von Smartphones auf Schulalltag und Lernen auseinandergesetzt und analysiert, wie sich Verbotsregelungen auswirken:
Die ganze Analyse finden Sie auf der Website des Deutschen Schulportals:
>> „Handyverbot an Schulen – ja oder nein: Was sagen die Studien?“