„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kann zum momentanen Zeitpunkt nicht überall eingelöst werden. Wenn er zum Schuljahr 2026/2027 umgesetzt wird, drohen auch herbe Probleme mit der Qualität des Angebots. Zudem sehen wir eine Gefahr für die Bildungsgerechtigkeit und logistische Herausforderungen“, warnt Tomi Neckov, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), mit Blick auf eine heute herausgegebene, repräsentative forsa-Umfrage von 1.312 Schulleitungen im Auftrag des VBE, die im September/Oktober 2025 durchgeführt wurde.
Bei dieser gab noch immer ein Viertel der Befragten an, dass nicht für alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 bei ihnen eingeschult werden, die Ganztagsbetreuung gewährleistet werden kann (2024: 35 %). Neckov kommentiert: „Wir sehen die Bemühungen der Kommunen und die positive Entwicklung. Trotzdem stehen viele Schulleitungen noch immer vor immensen Herausforderungen. Die Kernfrage ist: Wer übernimmt in welchen Räumen die professionelle Beschulung und Betreuung der Kinder? Zusätzlich müssen wir endlich in die Qualitätsdebatte einsteigen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung suggeriert pädagogische Angebote, aber am Ende wird nur die Verwahrung von Kindern zugesichert. Der Ganztagsanspruch ist eine immense Chance auf Bildungsgerechtigkeit. Bei unzureichender Umsetzung wird diese Gelegenheit vertan.“
Schulleitungen, die angeben, dass kein ausreichendes Angebot vorgehalten werden kann, benennen als größte Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs fehlende Räume (74 %) und fehlendes Fachpersonal (67 %; 2024 noch 80 %). Zudem fehlen finanzielle Mittel, sagt die Hälfte der Schulleitungen. Ein Drittel gibt an, dass Bürokratie und unklare Regelungen Hürden darstellen. 15 Prozent sagen, dass es Probleme mit dem Mittagessen gebe. Nur wenige geben an, dass eine andere Schule das Angebot der Ganztagsbetreuung bereithält oder dass es keine Nachfrage gibt. Der VBE-Chef Neckov dazu: „Wo Räume fehlen, brauchen wir Lösungen. Nicht überall muss eine Mensa gebaut werden, nicht immer braucht es zusätzliche Räume – sondern kluge Nutzungskonzepte, die von dem Personal der Schule und des Ganztags gemeinsam unter Einbezug der Kinder zu entwickeln sind. Dafür braucht es das Zutrauen der Kommunen und externe Begleitung.“
Andererseits schaut er kritisch auf Notlösungen, wie die der Zusammenlegung von Gruppen verschiedener Schulen: „In einem ersten Schritt wird das Recht auf Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse umgesetzt. Diese befinden sich gerade in einer höchst vulnerablen Phase ihres Lebens. Sie wechseln von der Kita in die Grundschule, kommen mit 20 bis 30 anderen Kindern, von denen sie viele noch gar nicht kennen, in Kontakt und müssen viel Neues lernen. In dieser Phase braucht es stabile Beziehungen zu gut ausgebildetem pädagogischem Personal, das die Kinder sicher begleiten kann. Nicht jede Person, welche die Mindestqualifikation laut SGB XIII erfüllt, ist dazu in der Lage. Das sehe ich als Problem. Ein reines polizeiliches Führungszeugnis sagt noch nichts über die pädagogische Eignung aus. Deshalb fordern wir Qualitätsstandards für Personen, die in der Ganztagsbetreuung eingesetzt werden, wie eine extra dafür qualifizierende Fortbildung.“
Neckov betont: „Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung rechnen wir mit drei Problemen: Die Gewährleistung von ausreichend qualifiziertem Personal, die Vergabegerechtigkeit von Plätzen und Herausforderungen bei der Logistik.“ Die offenen Fragen des VBE sind:
- Qualitätsproblem: Kann ausreichend Personal gewonnen werden? Mit welchem Personal wird eine Betreuung am Ende gewährleistet? Wie wird dieses vorbereitet sein? Hat das Personal angemessene Kompetenzen für die Begleitung von jüngeren Grundschulkindern?
- Gerechtigkeitsproblem: Wenn nicht für alle Kinder ein Angebot vorgehalten werden kann: Wer wird die Plätze dann erhalten? Ist Klagebereitschaft von Eltern ein begünstigender Faktor? Wie werden Plätze geschaffen (etwa in dem sie älteren Kindern nicht mehr angeboten werden)?
- Logistikproblem: Wie werden Räumlichkeiten geschaffen? Können Räume so genutzt werden, dass die Kinder in der Ganztagsbetreuung ein anderes Setting vorfinden als im Unterricht?
Ermöglicht die Kommune dem Personal von Schule und Ganztag Zeiten für Kooperation und gemeinsame Gestaltung von Lernsettings?
Werden Gruppen verschiedener Schulen zusammengelegt werden müssen? Was heißt das auf soziologischer/emotionaler Ebene für Kinder, die sowieso gerade in einer sehr vulnerablen Zeit des Übergangs sind?