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(Teil-)Erfolg: DSdZ-Schulen können erfolgreiche Wege fortsetzen

Das Kultusministerium hat bekannt gegeben, dass Schulen, die rechtzeitig Konzepte für „Digitale Schule der Zukunft“ erarbeitet hatten, weiter, wie vom BLLV gefordert, ab der 5. Klasse bezuschusst werden. BLLV-Experte Tobias Schreiner fordert Planungssicherheit.

Der digitalpolitische Schlingerkurs der Staatsregierung hat im vergangenen Sommer für größte Verunsicherung an Bayerns Schulen gesorgt. Während im Koalitionsvertrag die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 mit digitalen Endgeräten vorgesehen war, teilte MP Söder plötzlich mit, dass der Einstieg in die digitale Ausstattung nun doch erst ab Klasse 8 beginnen sollte. Monate-, teilweise jahrelange Arbeit in Schulen, die sich mit überlegten Konzepten für den Einstieg ab Klasse 5 entschieden und diesen bereits erfolgreich umgesetzt hatten, drohte Makulatur zu werden.

Der BLLV forderte mehr Vertrauen in die Arbeit vor Ort

Die Lehrerinnen und Lehrer wissen am besten, welcher Medien- und Methodenmix an ihrer Schule zur größten Lernwirksamkeit führt. Vor allem sollten Schulen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben und erfolgreich Konzepte ab Klasse 5 eingeführt haben, diese auch weiterführen können. Laut einer Landtagsanfrage vom Juli 2025 betrifft dies insgesamt knapp 400 Schulen in Bayern (!) - mithin tausende Lehrkräfte, die Konzepte, Material und Methoden entwickelt und erprobt haben und deren Arbeit mit einem Schlag umsonst gewesen wäre.

Diese Forderung wurde in der neuen Bekanntmachung über die "Digitale Schule der Zukunft", veröffentlicht am 11.03.2026, zumindest teilweise berücksichtigt. Darin heißt es:

"In den Schuljahren 2025/2026 und 2026/2027 ist dessen ungeachtet für die spätestens seit dem Schuljahr 2025/2026 an der „Digitalen Schule der Zukunft“ beteiligten Schulen [...] ein Einstieg in die staatlich bezuschusste Eigenbeschaffung ab Jahrgangsstufe 5 möglich, sofern dies im pädagogischen Konzept der Schule vorgesehen und im schuleigenen Medienkonzept festgehalten ist."

Das bedeutet: Zumindest im kommenden Schuljahr können Schulen erfolgreiche und erprobte Wege fortsetzen. Das ist positiv, aber: Diese vorläufige Duldung reicht nicht aus.

Schulentwicklung braucht Planungssicherheit

Solange über allem weiterhin das Damoklesschwert schwebt, dass die erfolgreiche Arbeit mit digitalen Geräten in den Jahrgangsstufen 5 und 6 künftig doch wieder untersagt werden könnte, fehlt den Schulen die dringend benötigte Planungssicherheit. Genau diese Planungssicherheit ist jedoch eine zentrale Voraussetzung für nachhaltige Schulentwicklung.

Die Einführung digitaler Endgeräte ist kein kurzfristiges Projekt, das sich von einem Schuljahr zum nächsten beliebig verändern lässt. Schulen investieren viel Zeit in pädagogische Konzepte, Fortbildungen, Materialentwicklung und abgestimmte schulinterne Vereinbarungen. Wenn diese Arbeit jederzeit politisch wieder infrage gestellt werden kann, ist das Gift für Motivation und Engagement der Lehrkräfte.

Der BLLV fordert deshalb weiterhin ein klares Signal der Staatsregierung: Erfolgreiche pädagogische Konzepte dürfen nicht nur geduldet, sondern müssen dauerhaft ermöglicht werden.

Gute Digitalisierung nur mit Vertrauen und Gestaltungspielräumen

Darüber hinaus braucht es mehr Vertrauen in die Professionalität der Schulen vor Ort und ein echtes Bekenntnis zur eigenverantwortlichen Schule. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum neue Schulen von der Möglichkeit ausgeschlossen werden sollten, aus den Erfahrungen derjenigen Schulen zu lernen, die bereits erfolgreich mit digitalen Endgeräten ab Jahrgangsstufe 5 arbeiten. Die Entscheidung darüber, wann digitale Endgeräte sinnvoll eingesetzt werden und welcher Medien- und Methodenmix zu nachhaltigem Lernen führt, muss dort getroffen werden, wo die pädagogische Expertise liegt: an der einzelnen Schule.

Schulen brauchen Vertrauen, Gestaltungsspielraum und verlässliche Rahmenbedingungen. Nur so kann Digitalisierung im Unterricht wirklich gelingen.

<< Tobias Schreiner, Leiter der Fachgruppe Realschule im BLLV