Sarah Heße, Leiterin der Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst im BLLV
Sarah Heße, Leiterin der Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst im BLLV.
Ein Bericht aus der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie vom 11. Juni 2026. Startseite Topmeldung
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BayKiBiG-Reform: Mehr als ein Gesetz – eine Weichenstellung für Kinder, Fachkräfte und die Zukunft?

Im Bayerischen Landtag fand die Anhörung zur geplanten Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) statt. Sarah Heße, Leiterin der Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst des BLLV, zeigte vor Ort ihre Expertise. Ein Bericht:

Am 11. Juni 2026 fand im Bayerischen Landtag die Anhörung von Sachverständigen zur geplanten Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) statt. Unter dem Titel „Qualität sichern, Finanzierung verlässlich gestalten, Familien entlasten“ diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Kommunen, Trägerverbänden, Elternvertretungen und Fachverbänden über die geplanten Veränderungen.

Für den Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) durfte ich als Leiterin der Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst an der Anhörung teilnehmen und die Perspektive der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen einbringen.

Dabei wurde deutlich: Die Reform wird von allen Seiten als notwendig angesehen. Gleichzeitig bleibt die entscheidende Frage offen: Werden Kinder und pädagogische Fachkräfte die Veränderungen im Alltag tatsächlich spüren?

Warum braucht es überhaupt eine Reform?

Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist das zentrale Gesetz, das regelt, wie Kindertageseinrichtungen in Bayern organisiert, finanziert und qualitativ gesichert werden. Es definiert Personalanforderungen, die Berechnung staatlicher Förderung und die Pflichten der Träger – also der Kommunen, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und privaten Anbieter, in deren Verantwortung die Einrichtungen liegen.

Seit seiner Einführung im Jahr 2005 wurde das Gesetz zwar weiterentwickelt, aber nie grundlegend neu gedacht. Die bislang bedeutendste Novelle erfolgte 2019 – mit dem Schwerpunkt auf der finanziellen Entlastung von Familien durch den Beitragszuschuss und das Krippengeld. Eine strukturelle Reform der Finanzierungs- und Förderarchitektur blieb aus. Genau das soll sich jetzt ändern: Die umfassende Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Dass es dazu mehr als zwei Jahrzehnte nach Einführung des Gesetzes kommt, ist kein Zufall – es ist eine Reaktion auf veränderte Realitäten. Die Lebenswelten von Kindern und Familien sind vielfältiger geworden. Themen wie Inklusion, Kinderschutz, Sprachbildung und gelingende Bildungsübergänge gehören heute zum Kernauftrag frühkindlicher Bildung. Die Anforderungen an pädagogische Fachkräfte haben sich entsprechend gewandelt – und das gesetzliche Fundament, auf dem sie arbeiten, muss das abbilden.

Eine Reform nach über 20 Jahren trägt damit eine besondere Verantwortung: Sie muss nicht nur bestehende Strukturen modernisieren, sondern Antworten geben auf die Frage, unter welchen Bedingungen gute frühkindliche Bildung heute gelingen kann.

Worum geht es bei der BayKiBiG-Reform?

Die geplante Reform umfasst eine Vielzahl einzelner Felder der Kindertagesbetreuung – unter anderem betrifft sie sowohl die Finanzierung als auch die Qualitätssicherung und -entwicklung in den Einrichtungen.

Träger von Kindertageseinrichtungen verbinden mit der Reform insbesondere die Hoffnung auf eine verlässlichere Finanzierung, eine langfristige Dynamisierung des Qualitätsbonus und eine Entbürokratisierung bestehender Verfahren.

Eltern wünschen sich vor allem sozialverträgliche Elternbeiträge und eine hohe pädagogische Qualität in den Einrichtungen.

Mit der vorgesehenen Fachkräftepauschale verfolgt die Reform zudem das Ziel, Unterstützungsangebote wie die Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB), Sprachförderung und Digital-Coaches stärker in der Fläche zu verankern und Qualitätsentwicklung unabhängig von zeitlich befristeten Förderprogrammen dauerhaft abzusichern.

Aus Sicht des BLLV stellt sich allerdings die Frage, wie die Reform die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessert und welche konkreten Auswirkungen sie auf die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern haben wird.

Qualität entsteht in Beziehungen

Die Reform benennt Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung als zentrale Ziele. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Qualität entsteht nicht allein durch neue Instrumente, Maßnahmen oder zusätzliche Steuerungsmechanismen. Qualität entsteht dort, wo Fachkräfte ausreichend Zeit haben – für die unmittelbare Arbeit mit Kindern, für Beobachtung und Dokumentation, für Teamreflexion, Fortbildung, kollegiale Beratung und die Zusammenarbeit mit Familien.

Insbesondere Leitungen nehmen hierbei eine Schlüsselrolle ein. Sie begleiten Mitarbeitende, gestalten Qualitätsprozesse und verantworten Organisationsentwicklung sowie Kinderschutz. Dafür benötigen sie ausreichende und verlässliche Leitungszeiten.

Die eigentliche Qualität frühkindlicher Bildung zeigt sich in der Interaktion zwischen Kindern und pädagogischen Fachkräften. Gute Beziehungen brauchen Zeit, Kontinuität und angemessene Rahmenbedingungen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum die Reform die Personalschlüssel und Leitungsressourcen nicht konsequent an wissenschaftlichen Empfehlungen ausrichtet?

Teamkräfte können entlasten – ersetzen aber keine Fachkräfte

Die geplante Teamkräftepauschale soll pädagogische Teams entlasten, indem insbesondere Verwaltungs- und hauswirtschaftliche Aufgaben stärker abgefedert werden. In der Anhörung wurde diskutiert, ob die entsprechende Formulierung im Gesetz weiter geöffnet werden sollte.

Gleichzeitig wurde deutlich: Die eigentliche Herausforderung bleibt, dass in vielen Einrichtungen zu viele Kinder auf zu wenig pädagogisches Personal treffen. Teamkräfte können unterstützen – Gute Interaktionsqualität braucht ausreichend qualifizierte Fachkräfte und gute Fachkraft-Kind-Relationen. 

Die Perspektive der Beschäftigten muss stärker gehört werden

Die Debatte um die Reform zeigt, wie vielfältig die Erwartungen an ebendiese sind. Es entsteht der Eindruck, dass die Perspektiven von Trägern, Kommunen und Elternvertretungen deutlich mehr Raum erhalten als die Sicht derjenigen, die die pädagogische Arbeit täglich gestalten: der Beschäftigten in den Einrichtungen.

Gerade pädagogische Fachkräfte tragen die Verantwortung für Bildungsprozesse, die Zusammenarbeit mit Familien, Kinderschutz, inklusive Bildung und die Sicherung pädagogischer Qualität. Sie erleben unmittelbar, welche Rahmenbedingungen gute pädagogische Arbeit ermöglichen – und welche sie erschweren.

Deshalb muss die Frage im Mittelpunkt stehen: Welche konkreten Verbesserungen bringt die Reform tatsächlich für Kinder und die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen?

Eine Reform muss ihre Wirkung zeigen

Ein bemerkenswerter Konsens der Anhörung war die Forderung vieler Sachverständiger nach einer Evaluation etwa zwei Jahre nach Inkrafttreten der Reform.

Eine solche Überprüfung erscheint sinnvoll. Denn letztlich wird sich der Erfolg der Reform nicht daran messen lassen, welche neuen Instrumente geschaffen oder welche Finanzierungsstrukturen verändert wurden. Entscheidend ist vielmehr, ob sich die Qualität der pädagogischen Arbeit verbessert, Familien entlastet werden und Kinder von besseren Bildungs- und Entwicklungsbedingungen profitieren.

Gerade weil das BayKiBiG seit seiner Einführung 2005 nur punktuell angepasst wurde und erst jetzt eine umfassende Reform erfährt, sollte frühzeitig überprüft werden, welche Wirkungen die Veränderungen tatsächlich entfalten.

Jetzt das Zeitfenster für Qualität nutzen

Angesichts sinkender Kinderzahlen eröffnet sich derzeit ein historisch seltenes Zeitfenster. Kleinere Gruppen könnten genutzt werden, um Fachkraft-Kind-Relationen zu verbessern, Teamstrukturen zu stabilisieren, Beschäftigte zu halten und die Qualität frühkindlicher Bildung nachhaltig zu stärken.

Wer diese Chance jetzt nicht nutzt, riskiert, dass wertvolle Qualitätspotenziale ungenutzt bleiben und Fachkräfte dem System verloren gehen.

Fazit: Mehr als ein Gesetz – aber noch keine Weichenstellung

Die Reform des BayKiBiG ist notwendig und bietet die Chance, wichtige Entwicklungen anzustoßen. Doch eine Weichenstellung für Kinder, Fachkräfte und die Zukunft ist sie erst dann, wenn sie über neue Finanzierungs- und Steuerungsinstrumente hinaus tatsächlich dort ankommt, wo Qualität entsteht: bei den Kindern und den Menschen, die sie täglich begleiten.

Ob dieser Anspruch eingelöst wird, bleibt abzuwarten. Als BLLV werden wir den weiteren Prozess aufmerksam begleiten und uns dafür einsetzen, dass die Perspektive der Beschäftigten in der frühen Bildung nicht nur gehört, sondern auch konsequent berücksichtigt wird.

Denn wer eine echte Weichenstellung will, muss die Voraussetzungen schaffen, unter denen Qualität entstehen kann – im Gesetz, in der Finanzierung und im Alltag der Einrichtungen.

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