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Korrektur mit KI: Ganzheitliche menschliche Rückmeldung hat Priorität

KI-Anbieter locken Lehrkräfte mit vollautomatischen Korrekturtools, teils persönlich auf Social-Media-Accounts. Das geht gar nicht, stellt BLLV-Präsidentin Fleischmann klar: Lehrkräfte tragen rechtlich die Verantwortung für ihre Bewertungen – und menschliches pädagogisches Gespür ist dafür unersetzlich!

Immer offensiver werben KI-Unternehmen für ihre Produkte, teils auch direkt an potenzielle Kunden gerichtet. So zeigte eine junge Lehrerin den Frust über Korrekturen, die sie häufig am Sonntagabend noch vor sich hat, in einem TikTok-Video. Prompt schrieb ein Anbieter von KI-gestützter Korrektur-Software einen Kommentar darunter, dass sie mit seiner App Klausurergebnisse vollautomatisch als pdf erhalten könne, wenn sie die Klausur dort hochlädt und einmal die Bewertungskriterien festlegt.

„Vollautomatisierung ist ein Wort, das für mich nicht in die Schule gehört“, stellt BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau über diesen Ansatz klar. „Vollautomatisiert kann ich bei BMW den Blinker einbauen oder eine U-Bahn steuern. Aber Kinder bilden und erziehen bitte auf keinen Fall.“

Wenn da der Anwalt kommt…

Zudem dieser Ansatz auch juristisch angreifbar ist, wie Fleischmann schildert: „Die Klausur kassiere ich als Schulleiterin direkt wieder ein. Eine vollautomatisierte Erstellung und Bewertung von Klassenarbeiten ist schulrechtlich und pädagogisch nicht haltbar. Eine allein durch KI vergebene Note ist nicht zulässig. Wenn Lehrkräfte auf eigene Faust solche KI-Tools nutzen, ist das riskant.“ Denn wenn sich Eltern über diesen Vorgang beschweren und einen Rechtsanwalt einschalten, sei der Fall eindeutig: „Schulleitungen sind für jede erteilte Note verantwortlich, das darf keiner KI überlassen werden.“

Fleischmann kritisiert zugleich, dass Lehrkräfte mit solchen Fragen derzeit komplett alleingelassen werden: „Deswegen liegt uns sehr daran, dass sich die Kultusminister in allen Bundesländern verständigen und einen klaren Rahmen für den Umgang mit KI an deutschen Schulen schaffen. Gerade für dieses schwierige Feld der Leistungsbewertung.“

Chancen nutzen: Dringend benötigte Entlastung und idealerweise mehr Fairness

Denn an sich sind die Chancen, Leistungsbewertung durch künstliche Intelligenz effizienter, individueller und vielleicht sogar gerechter zu machen, enorm: „Wir Menschen sind durch Vorurteile beeinflusst, wenn wir korrigieren“, räumt die BLLV-Präsidentin ein. „Wenn KI bei der Bewertung hilft, dann spielt für sie keine Rolle, ob die Schulaufgabe nach der Zigarette des Vaters riecht. Es spielt keine Rolle, wie die Handschrift des Kindes aussieht.“ Im besten Fall könne ein KI auch individuelle Fortschritte analysieren und berücksichtigen, wie man an adaptiven Lernplattformen erkennen könne: „So gut schafft das kein menschlicher Lehrer für 26 Kinder.“

Zudem es derzeit eine KI-Lücke bei Leistungsrückmeldungen gibt: Zwar nutzen laut Schulbarometer von 2025 knapp 60 Prozent der Lehrkräfte KI für Aufgabenerstellung und Unterrichtsplanung, doch nur sechs Prozent für Leistungsrückmeldung. „Wir sehen, dass es hier eine KI-Lücke gibt“, analysiert Simone Fleischmann. Dabei ist der Bedarf angesichts akuten Lehrkräftemangels und abnehmenden Leistungsvermögens prinzipiell enorm. „Ich finde es vollkommen legitim, hier nach Entlastung durch KI zu streben“, sagt die BLLV-Präsidentin. „Wenn wir das nicht tun, werden wir die Herausforderungen nicht schaffen.“

Professionelle Pädagogik für motivierende Leistungsrückmeldung unverzichtbar

Entscheidend ist dabei, dass KI nur unterstützend, insbesondere bei repetitiven Tätigkeiten, agieren darf, die finale Bewertung aber pädagogischen Erkenntnissen folgen muss, die Lehrkräfte aus der täglichen Arbeit mit ihren Schülerinnen und Schülern kontinuierlich professionell verfeinern. „Emotionales, ganzheitliches Bewerten passt zu einem ganzheitlichen Bildungsansatz“, betont Simone Fleischmann mit Blick auf die pädagogische Grundausrichtung des BLLV.

Die mitunter diffizile Entscheidung, welches Tool Lehrkräfte in diesem Sinne pädagogisch sinnvoll und rechtskonform unterstützt und wann das eben nicht mehr der Fall ist und Grenzen überschritten werden, darf aber nicht auf den Schultern der Lehrkräfte abgeladen werden. Der BLLV hat in seiner Position zum Einsatz von KI an Schulen daher die Forderung ausgestellt, „verlässliche und praxistaugliche rechtliche Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz an Schulen zu schaffen.“ Dazu gehört auch eine verbindliche und verlässliche Einordnung im Bereich der Leistungsrückmeldung.

„Wir sind als BLLV für Erleichterungen und für die Nutzung von KI auf allen Ebenen – aber bitte reflektiert“, stellt Präsidentin Simone Fleischmann dazu abschließend klar.

» zum Bericht der Frankfurter Rundschau: „‘Kassiere ich direkt wieder ein‘: Lehrerin warnt vor neuer Methode bei Klassenarbeiten“